Damit die Bundesagentur für Arbeit monatliche Arbeitslosenstatistiken
erstellen kann, fragt sie bundesweit bei den Arbeitsgemeinschaften und den optierenden
Kreisen die regionalen Zahlen ab und führt sie in Nürnberg zusammen.
Die meisten dieser Zahlen, die in 15 standardisierten Modulen erhoben werden,
hat der Kreis Nordfriesland richtig, vollständig und rechtzeitig für
die Februarstatistik nach Nürnberg melden können. Dabei geht es zum
Beispiel um die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis sowie um Förderleistungen,
Stellenangebote und finanzielle Fragen.
»Lediglich für ein Modul fehlen uns die Daten noch«, erläutert
Axel Scholz, der stellvertretende Leiter des Amtes für Jugend, Familie
und Soziales der Kreisverwaltung. Dabei geht es um die Frage, wie viele Personen
im Kreisgebiet im Sinne des Paragraphen 16 des Sozialgesetzbuches III (SGB III)
als arbeitslos gelten. Danach ist arbeitslos, wer eine versicherungspflichtige
Beschäftigung sucht und für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung
steht.
Dem Kreis ist zwar bekannt, wie viele Nordfriesen Arbeitslosengeld II (ALG II)
beziehen. Doch nicht alle fallen unter die gesetzliche Definition des SGB III.
Das sind zum Beispiel alleinerziehende Elternteile, die nur wegen fehlender
Kinderbetreuungsmöglichkeiten momentan erwerbslos sind. »Auch Menschen,
bei denen erst ein Vermittlungshemmnis, etwa eine Suchtkrankheit, beseitigt
werden muss, bevor sie wirklich für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung
stehen können, sind erwerbslos, dürfen aber nicht in die Bundesstatistik
einfließen. Auf wie viele Nordfriesen dies zutrifft, geht aus den Akten
jedoch noch nicht hervor«, erklärt Scholz.
Bevor sie beurteilen können, ob ein ALG II-Bezieher
den Voraussetzungen der bundesweiten Statistik entspricht, müssen die
Fallmanager in den Sozialzentren also mit jedem einzelnen Hilfeempfänger
sprechen. Diese Gespräche haben bereits begonnen, denn sie sind ohnehin
die Voraussetzung für jede Form der Arbeitsvermittlung. In ihnen werden
die Stärken, Schwächen und Möglichkeiten jedes Einzelnen untersucht
und dann die nächsten Schritte vereinbart – immer mit dem Ziel
der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Axel Scholz geht davon aus, dass die
Gespräche bis Ende Juni 2005 abgeschlossen werden. Da die Fallmanager
ihre auf diese Art erhobenen Daten fortlaufend in die EDV eingeben, kann der
Kreis zwar Monat für Monat belastungsfähigere Daten nach Nürnberg
melden, doch einen wirklich verlässlichen Überblick wird erst die
Juli-Statistik bieten.
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung wird es dieses Phänomen in mehr oder weniger starker Ausprägung und mit im Einzelfall sicherlich auch abweichenden Bearbeitungszeiten in ganz Deutschland geben.
Autor: Hans-Martin Slopianka, 08.03.2005
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Soziales