Versicherungsvergleich bei Zweirädern


ar - 28. Februar 2005. Nicht nur bei Autoversicherungen gibt es große Prämienunterschiede. "Wer nicht informiert ist, zahlt auch für eine Motorradversicherung rasch das Doppelte oder gar das Dreifache", warnt Andrea Hoffmann von der Verbraucherberatung Sachsen in Leipzig. Jetzt kurz vor dem Saisonbeginn bieten Sachsens Verbraucherschützer speziell den Bikern einen rechnergestützten Vergleich von Haftpflicht- und Kaskoversicherungen an. Die Gegenüberstellung kann per Telefon erfolgen (0900 / 79 77 77 für 1,24 Euro/min). Man sollte in jedem Fall alle nötigen Daten bereithalten, rät Andrea Hoffmann, dass "spart Zeit und somit Geld".

Wie bei Autos ist auch für Motorräder, Mofas und Roller eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wetterbedingt werden Zweiräder jedoch oft nicht das ganze Jahr gefahren, sondern häufig nur von März bis Oktober. Viele Motorradfahrer entschließen sich anstelle der ständigen An- und Abmeldung für ein Saisonkennzeichen. Das bringt finanzielle Vorteile. Neben ersparten Steuern und Zulassungskosten ist der Versicherungsschutz für acht Monate gegenüber einem Jahresvertrag generell um etwa 30 Prozent billiger. Manche Versicherer erheben allerdings in diesen Fällen wiederum einen Zuschlag. In dem Ruhezeitraum, so etwa von November bis Februar, läuft die Versicherung beitragsfrei als so genannte Ruheversicherung weiter. Dann besteht der Versicherungsschutz innerhalb der Unterstellmöglichkeit oder des Abstellplatzes - der sich allerdings nicht auf einer öffentlichen Straße befinden darf - fort.

 

 

 



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Ansonsten entspricht der Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz dem der Autoversicherung. So werden zum Beispiel auch hier für bestimmte Fahrergruppen Rabatte angeboten. Unterschiede gibt es bei der Einteilung der Regional- und Schadenfreiheitsklassen. Die bei der Autoversicherung übliche Unterscheidung in Regionalklassen nimmt auch in der Motorradversicherung zu. So fließt die regionale Unfallstatistik in die Prämienkalkulation ein. Die Zahl der Schadenfreiheitsklassen hat in der Motorradversicherung erst in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie entspricht noch nicht immer und überall der Unterscheidung der Autoversicherung. Im Übrigen wechselt man bei unfallfreiem Fahren auch mit einem Saisonkennzeichen über mindestens sechs Monate in der folgenden Versicherungsperiode in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse. (ar/nmi)




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