
GP. Es gibt Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die nur schwer zu vermitteln
sind. Man denke nur an das Telefonieren im Auto, die Bushaltestellen-Regelung
oder die Benutzung der Nebelschlussleuchte. Letztere wird jetzt wieder häufiger
für Ärger sorgen, weil viele Zeitgenossen sie aus Gedankenlosigkeit
oder sogar gezielt falsch einsetzen. Die Sicherheitsexperten der Allianz Versicherung
weisen darauf hin, dass diese Zusatzleuchte ausschließlich bei Nebel mit
Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden darf. Sie erinnern außerdem
daran, dass dann nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist.
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Immer wieder ist jedoch zu beobachten, dass viele trotz dichter Nebelsuppe deutlich schneller fahren. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch ein Bußgeld von bis zu 50 Euro und drei Punkte in Flensburg einbringen. Besonders ärgerlich: wenn die grelle Rückleuchte bei Regen zum Einsatz kommt. Durch die bei Nässe auftretende Lichtstreuung nervt sie Nachfolgende durch erhebliche Blendung. Übrigens hat im Rahmen des jährlich durchgeführten Lichttests das Kraftfahrzeuggewerbe dieses Mal die Nebelschlussleuchte in den Mittelpunkt gestellt. Da kann man nur hoffen, dass künftig weniger Nebelraser oder Blender unterwegs sind ... Foto: Allianz Versicherung/GP.