Mit völlig aus der Luft gegriffenen Vorwürfen versucht ein
Bauantragsteller von der Insel Föhr, unseren Bauamtsleiter Dietrich Storm
zu belasten. Das werden wir uns nicht bieten lassen«, erklärt der
Landrat des Kreises Nordfriesland, Dr. Olaf Bastian.
Anlass für diese Reaktion ist ein Artikel in der »Bild-Zeitung«
vom 2. März 2005, in dem Jann Ketels aus Borgsum/Föhr behauptet, Amtsleiter
Storm habe von ihm 15.000 Euro für eine Baugenehmigung verlangt. Was »Bild«
nicht schreibt: Ketels hatte diese Vorwürfe bereits im Juni 2004 bei der
Kieler Staatsanwaltschaft zu Protokoll gegeben. Die Staatsanwälte prüften
den Fall und stellten das Verfahren danach mangels hinreichenden Tatverdachts
ein: Zum einen war Ketels´ Aussage in sich widersprüchlich, zum anderen
fehlte jeglicher Beweis. Gleichzeitig leitete die Staatsanwaltschaft von Amts
wegen gegen Ketels ein eigenes Strafverfahren wegen falscher Verdächtigungen
ein.
Die Vorgeschichte: Landwirt Ketels besaß einen Hof mit Wirtschaftsgebäude
auf Föhr, der im August 2002 abbrannte. Das Bauamt des Kreises Nordfriesland
prüfte die baurechtlichen Verhältnisse und teilte ihm mit, dass er
»gleichartige Gebäude« wieder aufbauen könne. Doch Ketels
wollte ein Wohngebäude mit Ferienwohnungen und begann gleich nach der Antragstellung
mit den Bauarbeiten, ohne das Genehmigungsverfahren abzuwarten.
Sein Neubau ist mit der ursprünglichen Bebauung
aber nicht vergleichbar und daher nicht genehmigungsfähig. Deshalb mussten
wir die Anträge ablehnen«, berichtet Amtsleiter Storm. In mehreren
Gesprächen hatte Storm darauf hingewiesen, dass Ketels´ Pläne
gegen das geltende Recht verstießen. Ketels jedoch klagte gegen die
ablehnenden Bescheide des Kreises. Die Behörde erließ eine Baustoppverfügung
samt Zwangsgeld, das Ketels auch bezahlte. Seit Ende 2002 ruht der Bau.
»Ich vermute, dass wir nun mit den absurden Bestechungsvorwürfen erpresst werden sollen, damit wir die rechtswidrigen Pläne doch noch genehmigen«, sagt Landrat Bastian. Doch daraus wird nichts: »Selbstverständlich halten wir uns weiterhin an Recht und Gesetz. Was nicht genehmigt werden kann, wird auch nicht genehmigt. Wir sind nicht erpressbar.« Zudem prüft der Kreis den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Ketels´ Äußerungen und behält sich auch vor, Schadensersatzforderungen zu stellen
Hans-Martin Slopianka, 02.03.2005
Quelle: Bau- und Umweltamt