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Aventoft – An Vogelgrippe erkrankter Wildvogel gefunden

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Wie das Friedrich-Löffler-Institut am 3. Dezember 2016 feststellte, ist eine Nonnengans, die am 1. Dezember in Aventoft tot aufgefunden worden war, an der Geflügelpest verendet. "Es ist das hochpathogene H5N8-Virus", gab Kreisveterinär Dr. Dieter Schulze bekannt. Damit ist die Geflügelpest nun auch in Nordfriesland angekommen.

Foto: Mario De Mattia

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Restriktionsgebiete eingerichtet. Sie ziehen sich in einem Zehn-Kilometer-Radius um die Fundstelle herum: Die inneren drei Kilometer gelten als Sperrbezirk, die äußeren sieben Kilometer als Beobachtungsgebiet.

Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung samt Landkarten wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 31). Die zuständige Behörde in Kopenhagen wurde unterrichtet.

An den Hauptzufahrtswegen zum Beobachtungsgebiet werden Schilder mit der Aufschrift "Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet" angebracht.

In diesen Gebieten gelten folgende Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt bleiben und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig untersucht werden.

"Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen in Bezug auf die Hygiene im Stall und außerhalb. Auch wenn es umständlich ist: Die bekannten Regeln für Reinigung und Desinfektion müssen jetzt peinlich genau befolgt werden", mahnt Dr. Schulze.

Von den Einschränkungen sind auch alle Hunde- und Katzenbesitzer betroffen: Sie dürfen ihre Tiere in den betroffenen Gebieten nicht mehr frei laufen lassen.

Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, sollten dies sofort nachholen – selbst, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen sollten.

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist werktags von 9 bis 17 Uhr unter 0431/160 6666 erreichbar. Eine Hotline des nordfriesischen Veterinäramtes ist unter 04841 67-826 erreichbar.

KIEL. Zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein teilt das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Landwirtschaftsministerium heute (4. Dezember 2016) folgenden Sachstand mit:

Erstmals ist in Nordfriesland bei einem Wildvogel der hochpathogene Geflügelpesterreger H5N8 festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza, wies ihn bei einer Nonnengans nach. Das Tier war verendet in Aventoft aufgefunden worden. Der Kreis richtete Restriktionsgebiete ein: einen Sperrbezirk in einem Umkreis von drei Kilometern um den Fundort sowie ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern. Dort gelten unter andere, Beschränkungen für den Geflügelhandel. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung samt einer Landkarte wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht. Die zuständige Behörde in Dänemark wurde unterrichtet.

Damit sind alle Kreisgebiete und kreisfreien Städte im Land von solchen Restriktionsgebieten (Sperrbezirke und Beobachtungsgebieten) durch Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln oder Hausgeflügel betroffen.

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html

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