Werbung



Beschäftigung für Asylbewerber in Nordfriesland: kleine Hürden, viele Möglichkeiten

Add to Flipboard Magazine.
NF-Magazine
Rate this post

„Wie lange darf ich einen Asylsuchenden als Praktikanten beschäftigen?“ – „Könnte man Deutschkurse in den Schulferien anbieten, damit Flüchtlinge in Ausbildung nicht an der Berufsschule scheitern?“ – Mit vielfältigen Fragen kamen 60 Teilnehmer zum Informationsabend „Geflüchtete Menschen beschäftigen – Wie sieht es in Nordfriesland aus?“ im Grünen Zentrum in Bredstedt. Der Kreis und die Wirtschaftsförderung Nordfriesland hatten zu der Veranstaltung eingeladen. Eigentlich handelte es sich um das neunte Treffen des Arbeitskreises „Fachkräfte gewinnen“, den die Wirtschaftsförderung Nordfriesland im vergangenen Jahr ins Leben gerufen hatte. Doch aus aktuellem Anlass wurde aus dem Arbeitskreis-Treffen ein Informationsabend, zu dem neben Unternehmern auch Vertreter der Kommunen, Behörden und Ausbildungsstätten sowie ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer eingeladen waren.

Foto: Bildzeile 1: 60 Interessierte informierten sich auf Einladung des Kreises und der Wirtschaftsförderung Nordfriesland über Beratungsstellen und zuständige Behörden für die Integration von Flüchtlingen in eine Arbeitsstelle. Foto: WFG NF/ Clorius

„Flüchtlinge sind Fachkräfte von übermorgen“, sagte Lars Treptow vom Projekt „Ankommen – Perspektive Job“ des Kreises Nordfriesland, das als Teilprojekt des Netzwerks „Mehr Land in Sicht – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ gegründet wurde, um Arbeitgeber sowie Personen mit so genanntem nachrangigem Arbeitsmarktzugang zu beraten. Diese Bezeichnung hängt unter anderem mit der Vorrangprüfung zusammen: Wenn ein Flüchtling bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt, wird bei einer Vorrangprüfung geklärt, ob es für diese Stelle auch Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Flüchtlinge mit bereits gesichertem Aufenthaltsstatus gibt. Außerdem dürfen die Arbeitsbedingungen nicht schlechter sein als für deutsche Arbeitnehmer. Sobald der Bewerber offiziell als Flüchtling anerkannt ist, entfallen diese Prüfungen.

Für die Frage, auf welche Fördermaßnahmen ein geflüchteter Mensch Anspruch hat, ist einerseits sein Aufenthaltsstatus und andererseits die Frage entscheidend, wie lange er sich bereits in Deutschland aufhält. Als erstes Dokument erhält man die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Mit dieser so genannten „BÜMA“ in der Tasche dürfen Flüchtlinge in der Regel nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen; zuständig ist dann die Agentur für Arbeit. Wird der Asylantrag zwar abgelehnt, der Aufenthalt in Deutschland aber geduldet, so bleibt die Arbeitsagentur zuständig; wird dem Asylantrag stattgegeben, so ist der Betroffene offiziell als Flüchtling anerkannt und hat Anspruch auf Sozialleistungen des Jobcenters, das beim Kreis und seinen Sozialzentren angesiedelt ist. Zu der Frage, welche Behörde zuständig ist, berät in Einzelfällen Lars Treptow vom Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“ vom Flüchtlings-Integrationsnetzwerk „Mehr Land in Sicht“.



Treptow unterstützt Arbeitgeber, die geflüchtete Menschen beschäftigen wollen, dabei, ihre Stellen zu besetzen.

Während seines Vortrags sprang Susanne Bommarius von der Arbeitsagentur ihm buchstäblich bei, um von den Angeboten ihrer Behörde zu berichten. Zum Beispiel kann die Arbeitsagentur Flüchtlinge aus dem Iran, Irak, Syrien und Eritrea unbürokratisch in Deutschkurse vermitteln, noch bevor ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist.

Axel Scholz, Leiter des Fachbereichs Arbeit beim Kreis Nordfriesland, stellte die Aufgaben seiner Behörde vor, zu der die Sozialzentren Sylt, Föhr-Amrum, Niebüll, Leck, Breklum, Husum und Tönning gehören. Der Fachbereich Arbeit gewährt unter anderem Qualifizierungsmaßnahmen und Eingliederungshilfen. Peter Martensen, Integrationsbeauftragter des Kreises Nordfriesland, berichtete von den aktuellen Asylbewerber-Zahlen – mit 1300 Personen im laufenden Jahr eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr – und den großen Herausforderungen, die dadurch der Migrationssozialberatung des Kreises entstehen. „Trotzdem haben wir den Anspruch, jeden Asylbewerber, der hier im Kreis untergebracht wird, persönlich kennen zu lernen“, betonte er und dankte den über 300 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich täglich für die Schutz suchenden Menschen einsetzen: „Das sind mehr als in den Nachbarkreisen, wirklich herausragend. Ohne die Ehrenamtler könnten wir nicht arbeiten.“

Das Publikum diskutierte von Anfang an lebhaft mit. Die Erfahrungen der anwesenden Flüchtlingsbetreuer reichten von „Bei uns war die Arbeitserlaubnis nach wenigen Tagen da“ bis hin zu „In unserem Fall hat es Monate gedauert“.

Lars Treptow ist zu erreichen unter lars.treptow@nordfriesland.de oder 04841 67159. PM: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland

Nächster Beitrag

Für das Klinikum Tönning ist die Schließung wohl kaum noch zu vermeiden

Rate this post Das Husumer Klinikum ist auf einem guten Weg und sollte wie geplant weiterentwickelt werden. Das Klinikum Niebüll sollte ohne große Veränderungen weiter betrieben werden – unter der Voraussetzung, dass die Kassen einen Sicherstellungszuschlag gewähren. Das Klinikum Tönning ist so defizitär, dass die Schließung kaum zu vermeiden sein […]
Copyright All right reserved With Love Theme: Seek by ThemeInWP