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Landrat Dieter Harrsen: Das Land darf die Entschädigung für Gänsefraßschäden nicht länger verzögern

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Für manche Landwirte stellen die Fraßschäden, die unter Naturschutz stehende Gänse auf ihren Flächen anrichten, eine existenzielle Bedrohung dar. »Deshalb darf das neue Gänse-Monitoring-Projekt des Landes nicht zu einer weiteren Verzögerung von Entschädigungszahlungen führen«, fordert der nordfriesische Landrat Dieter Harrsen.

Foto: Mario De Mattia

Er erinnert an den früheren schleswig-holsteinischen Umweltminister Klaus Müller, der die früher üblichen Entschädigungszahlungen des Landes seit 2002 mit der Begründung ablehnte, sie verstießen gegen EU-Bestimmungen. Diese Position übernahmen auch alle folgenden Landesregierungen.

Die betroffenen Landwirte zweifelten sie an und unternahmen immer neue Anläufe, unter anderem unterstützt durch eine Resolution des nordfriesischen Kreistages aus dem Jahr 2013.

Doch das Land bot statt direkter Entschädigungen stets nur Naturschutzprogramme an, an denen die Landwirte sich mit zusätzlichen Maßnahmen beteiligen mussten, um ihre Verluste wenigstens teilweise ausgleichen zu können.



Im August 2014 bezog die EU-Kommission klar Stellung: Entschädigungszahlungen für Fraß- und Verkotungsschäden durch Gänse sind sowohl aus EU-Mitteln als auch aus Landesmitteln möglich. Daraufhin forderte der nordfriesische Kreistag die Landesregierung im März 2015 ein weiteres Mal auf, tätig zu werden.

Dieter Harrsen begrüßt den kürzlich veröffentlichten Vorschlag des Umwelt- und Agrar-Ausschusses des Landes, das Gänse-Monitoring und -management gemeinsam mit Niedersachsen, den Niederlanden und Dänemark zu intensivieren. Diese Idee sei vom Kreis stets unterstützt worden.

Daneben will der Ausschuss ein landesweites Handlungskonzept für Fraßschäden entwickeln lassen. Harrsen betont: »Auch wenn die Vorschläge in die richtige Richtung gehen, müssen die Landwirte jetzt unverzüglich entschädigt werden. Sie kämpfen schon viel zu lange um ihr Geld. Ein noch längeres Warten ist nicht mehr zumutbar!«

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