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Die bevorstehende Silvesternacht nimmt Landrat Bogislav-Tessen von Gerlach zum Anlass, um auf die von Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren hinzuweisen. Besonders Reetdächer seien in der Silvesternacht extrem brandgefährdet, so der Landrat. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass nach der Sprengstoffverordnung das Abbrennen von Raketen, Kanonenschlägen, Knallfröschen usw. in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen grundsätzlich verboten ist. Pyrotechnische Gegenstände dürfen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht verkauft oder überlassen werden. Wer sich an diese Vorschriften nicht hält, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Unabsehbar wären die Folgen für die Verantwortlichen, sollte ein Haus aufgrund von leichtsinnigem Umgang mit Feuerwerkskörpern in Flammen aufgehen.
Aber nicht nur Häuser sind in Gefahr. In der Rettungsleitstelle des Kreises häufen sich jedes Jahr in der Silvesternacht die Notrufe über Verbrennungen sowie Hand- und Augenverletzungen durch pyrotechnische Erzeugnisse. Landrat von Gerlach hebt die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern hervor.
Wer in der Silvesternacht auf Knaller und Raketen nicht verzichten wolle, sollte unbedingt auf freies Gelände weitab von brandempfindlichen Gebäuden gehen und sich beim Entzünden der Feuerwerkskörper strikt an die Gebrauchsanweisungen halten.