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Elektronisches Nachweisverfahren im Märkischen Kreis

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises weist darauf hin, dass vom 01. April das betriebliche Entsorgungsnachweisverfahren in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt wird. Die Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen nach dem Stichtag am Computer erstellt und über das Internet weitergegeben werden. Das Versenden von Formularen auf dem Postweg ist dann nicht mehr zulässig.

Die Erfahrungen zeigen, dass Stichtagsregelungen oft erst dann wahrgenommen werden, wenn sie kurz bevorstehen. Genau so ist es auch bei der Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). So stieg die Anzahl der Betriebe sprunghaft an, die in den letzten zwei Wochen bei der MK Abfallbehörde eine Erzeugernummer beantragt haben. Diese Nummer benötigt ein Unternehmen zukünftig auch für den Übernahmeschein in der Sammelentsorgung.

Ein Antrag kann formlos per Fax (02351/966-6375) erfolgen. Wichtig sind die korrekte Angabe der Firmierung bzw. der Anschrift und die Nennung eines Ansprechpartners im Betrieb. Falls die Anfallstelle des Abfalls eine andere ist als die genannte Anschrift des Betriebes, ist auch diese zu nennen.

Alle, die am eANV teilnehmen, müssen sich einmalig bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) Abfall registrieren. Die ZKS, die über die Internetadresse www.zks-abfall.de erreichbar ist, bildet den Dreh- und Angelpunkt des elektronischen Abfallnachweisverfahrens. Sie bietet die technische Infrastruktur, damit alle Beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung papierlos und dennoch rechtsverbindlich miteinander kommunizieren können.

Die Nachweisdokumente werden auf elektronischem Wege ausschließlich an die ZKS geschickt. Die Zentrale Stelle verteilt die Datensätze in die elektronischen Postfächer. Ein persönliches Postfach erhält der Nutzer jedoch erst nach der Registrierung. Das kann der Antragsteller selbst machen, hierfür benötigt er aber eine qualifizierte, elektronische Signaturkarte mit einem entsprechenden Lesegerät. Die Untere Abfallwirtschaftbehörde des Märkischen Kreises rät insbesondere den Abfallerzeugern, die noch keine Signaturkarte haben, sich über einen Dritten registrieren zu lassen. Jeder beliebige Signaturkarteninhaber wie beispielsweise ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen kann, eine Registrierung vornehmen. So lässt sich auch ohne eigene Signaturkarte der Zugang zum ZKS-Postfach freischalten.

Die Kreisverwaltung hat für alle betroffenen Unternehmen eine Reihe wichtiger Informationen ins Internet gestellt. Auf der Homepage unter (Stichpunkt „Umwelt“, „Abfallwirtschaft“, „Elektronisches Abfallnachweisverfahren“ findet sich auch eine Liste zahlreicher Software- und Portallösungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Darüber hinaus verweisen Links auf wichtige Internetseiten, Merkblätter und die LAGA-Mitteilung 27 "Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren". Weitere Fragen beantwortet Guido Bartsch von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Lüdenscheider Kreishaus unter 02351/966-6371.
aktualisiert am 10:33:56 um 03/20/10 von redaktion -


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