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Tankstelle in Velebert in Brand

Es glich einer wahren Schreckensmeldung, als Feuerwehr und Polizei am frühen Donnerstagnachmittag des 04.02.2010, um 14.54 Uhr, zum Brand einer Tankstelle an der Rheinlandstraße in Velbert-Mitte gerufen wurden.

Doch beim Eintreffen erster starker Einsatzkräfte stellte sich schnell heraus, dass lediglich ein Papierkorb in einem Toilettenraum im hinteren Gebäudeteil gebrannt hatte - dies allerdings mit erheblicher Rauchentwicklung. Mitarbeiter der Tankstelle hatten den Brand selber entdeckt und sofort erfolgreich mit einem Pulverfeuerlöscher bekämpft. Die Feuerwehr Velbert, die unter Atemschutz in den Sanitärraum vorrückte, brauchte nur noch glimmende Rest des vollkommen verschmorten Plastikbehälters löschen.

Bis zur "Entwarnung" nach dem schnellen Ersticken des Kleinbrandes waren aber angesichts der befürchteten besonderen Gefahrenlage bereits alle Löschzüge der Feuerwehr aus Velbert-Mitte alarmiert und zum Einsatzort entsandt.

Die Polizei sperrte deshalb beide Fahrspuren der Rheinlandstraße in Fahrtrichtung Willy-Brand-Platz, zwischen Mettmanner Straße und Heidestraße komplett und leitete diesen Verkehr über die Heidestraße ab, um Anfahrt, Aufstellung sowie Einsatz- und Rettungswege der Feuerwehr freizuhalten. Diese Verkehrssperrungen konnten mit dem Abrücken nicht mehr benötigter Einsatzkräfte gegen 15.30 Uhr wieder aufgehoben werden. Der Einsatz der Feuerwehr endete um 15.44 Uhr mit dem Abrücken letzter Einsatzkräfte.

Nach dem Ergebnis erster polizeilicher Ermittlungen am Brandort wurde das Feuer im Toilettenraum mit sehr großer Wahrscheinlichkeit durch den fahrlässigen Umgang mit Feuer bzw. heißer Asche, wahrscheinlich durch die unbedachte Entsorgung einer Zigarettenkippe im Papierkorb der Toilette verursacht.

Hinweise auf eine vorsätzliche Tat liegen bisher nicht vor, der Verursacher des Brandes konnte noch nicht ermittelt werden. Kriminalpolizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts einer fahrlässigen Brandstiftung dauern an. Personen- und Gebäudeschaden war nicht zu beklagen, der entstandene Sachschaden durch Brandzehrung, Rauch- und Russaufschlag an Papierkorb, Wänden sowie Decke des Toilettenraumes beläuft sich nach vorläufigen Schätzungen maximal auf wenige hundert Euro.
aktualisiert am 08:57:41 um 02/05/10 von redaktion -


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